Aktuelle Bildungsgutscheinmaßnahmen! Die berufliche Weiterbildung kann von arbeitssuchenden und arbeitslosen Arbeitnehmer/innen und Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Hierzu müssen interessierte Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen zum Erhalt eines Bildungsgutscheins
- Die Teilnahme muss notwendig sein, um im Falle von Arbeitslosigkeit eine berufliche Eingliederung zu erreichen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlendem Berufsabschluss nachzuholen.
- Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
- Vor Kursbeginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
- Der Bildungsträger und die Bildungsveranstaltung müssen für die Förderung zugelassen sein.
Förderumfang
Durch die Vergabe eines Bildungsgutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Dazu zählen die Lehrgangskosten, Kosten der Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.
Sie möchten einen Bildungsgutschein erhalten, dann wenden Sie sich direkt an Ihren Vermittler/Fallmanager bei der AGENTUR/ARGE vor Ort. Wir beraten Sie zudem ausführlich und helfen Ihnen bei den weiteren Schritten. Beachten Sie, dass Ihr Bildungsgutschein innerhalb einer Gültigkeitsfrist einzulösen ist oder neu beantragt werden muss.
Angebot aktuell anlaufender Kurse:
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