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vhs Weiden gemeinnützige GmbH Tel.: 0961 48178-0
KONTAKTDATEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Volkshochschulen Weiden gGmbH
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1. Anmeldung Mit der Anmeldung kommt zwischen dem/der Teilnehmer/in und der vhs ein Teilnahmevertrag zustande. Die Veranstaltungen der vhs sind in der Regel offen für alle Erwachsenen und Jugendlichen ab 15 Jahren. Programmangebote für Kinder und Jugendliche unter dieser Altersgrenze sind für die jeweils genannten Altersgruppen zugänglich. Nur eine Anmeldung berechtigt zur Teilnahme. Vorträge, Ausstellungen und Sonderveranstaltungen können auch ohne Anmeldung besucht werden. Die Anmeldung kann schriftlich (Anmeldekarte im Programmheft oder Fax), persönlich in der vhs-Geschäftsstelle, telefonisch, per Email oder über den Internetauftritt der vhs Weiden www.vhs-weiden.de vorgenommen werden. Mit der Annahme der Anmeldung durch die vhs kommt der Anmeldevertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich. Für die Teilnahme zu besonderen Veranstaltungen (z.B. Sprachprüfungen, von der Agentur für Arbeit geförderte oder von externen fachkundigen Stellen zertifizierte Bildungsmaßnahmen u.a.) gelten abweichende Anmelde- und Vertragsbedingungen. Hierzu können eigene Verträge abgeschlossen werden. Findet eine Veranstaltung wie angekündigt statt, werden Sie nicht benachrichtigt. Ist eine Veranstaltung ausgebucht und kann Ihre Anmeldung momentan nicht berücksichtigt werden, erhalten Sie umgehend Bescheid. Wir werden Sie auf einer Warteliste vormerken und Sie benachrichtigen, wenn ein Platz frei oder ein Zusatzkurs eingerichtet wird. Bei Folgeveranstaltungen besteht die Möglichkeit der Rückmeldung. Ihr Kursleiter oder die Verwaltung der vhs wird Ihnen eine entsprechende Liste vorlegen, auf der Sie sich für den weiteren Besuch der Veranstaltung verbindlich eintragen und sich so frühzeitig einen Platz reservieren können. Bei Kursausfall werden Sie von uns benachrichtigt. 2. Entgelt – und Zahlungsbedingungen Für die Teilnahme an Veranstaltungen und für Dienstleistungen der vhs wird ein Entgelt erhoben. Üblicherweise arbeitet die vhs mit Lastschriftverfahren. Wir bitten Sie daher, bei der Anmeldung zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe Ihr Einverständnis zum einmaligen Einzug der Kursgebühr zu geben. Die Gebühr ist fällig bei Kursbeginn. Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr an der Abendkasse bar bezahlt. Für Veranstaltungen mit einem Ratenzahlungsmodus gelten vertraglich festgelegte Zahlungstermine. Bei Studienreisen ist eine Voranzahlung laut Ausschreibung zu leisten. Gesondert anfallende Kosten für Lern- und Arbeitsmittel, Materialkosten, Prüfungsgebühren u.ä. sind in der Kursausschreibung eigens ausgewiesen und vom Teilnehmer zu tragen. Rücklastschriftgebühren, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen (z.B. wegen falscher Bankdaten, fehlender Kontodeckung) werden grundsätzlich dem Teilnehmer weiterberechnet. 3. Ermäßigung Schüler, Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose erhalten bei gekennzeichneten Veranstaltungen eine Ermäßigung auf die Gebühr. Der Anspruch ist vor Kursbeginn zu belegen. Der Ermäßigungssatz beträgt generell 10% der Kursgebühr. Die vhs behält sich den Ausschluss von Ermäßigungen vor. 4. Rücktrittsbedingungen für Teilnehmer Ein Rücktritt vom Kurs ist nur möglich, • wenn bis spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn die Stornierung schriftlich oder telefonisch dem Anmeldebüro der vhs mitgeteilt wird. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist ungültig. • Bei Zertifikatsprüfungen im Sprachenbereich ist nach dem Anmeldeschluss bei den externen Zertifizierungsagenturen grundsätzlich keine Gebührenrückerstattung mehr möglich. • Bei Überschreiten dieses Termins ist die volle Kursgebühr fällig, wenn keine Ersatzperson benannt wird. • Nach Ablauf der 3-Tagesfrist bzw. nach Kursbeginn ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. • In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Kursgebühr sowie die anteilige Gebühr für bereits besuchte Kurstermine erhoben. So gehen wir mit Nichtzahlern um: Wir schicken eine Mahnung (Gebühr 5,00 €) und zwei Wochen später die zweite Mahnung (Gebühr 10,00 €). Sollten wir auch dann noch ohne Zahlung bleiben, behalten wir uns unter Einschaltung eines Anwaltes ein gerichtliches Mahnverfahren vor. 5. Rücktrittsbedingungen der vhs Die vhs kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: • Wenn sich der Teilnehmer im Zahlungsverzug befindet und die Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. • Wenn drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht ist. Abweichend hiervon kann die vhs auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung und/oder Veranstaltungskürzung vereinbart wird. • Wenn der/die Dozent/in ausfällt • Wenn der Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört oder die Hausordnung nicht einhält. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung der vhs besteht nicht. 6. Leistungsumfang Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Semesterprogramms oder anderen Veröffentlichungen der vhs. Keine Lehrkraft ist berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern oder im Namen der vhs irgendwelche Zusagen abzugeben. Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. 7. Haftung Die vhs haftet für Schäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei offensichtlichen Druckfehlern übernimmt die vhs keine Haftung bzw. behält sich deren nachträgliche Korrektur vor. 8. Hausordnung/Ferienordnung Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden geltende Hausordnung einzuhalten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage im offenen Angebotsbereich nach der für Bayern geltenden Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. 9. Urheberschutz Fotografieren, Filmen und Bandaufzeichnungen sind ohne Genehmigung der vhs nicht gestattet. Lehr- und Lernmaterial darf ohne Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt werden. Persönliche Angaben von Dozent/innen und Teilnehmer/innen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes. Das Kopieren von Programmen und Software der vhs ist untersagt. Lizenzrechtliche Konsequenzen sind vom Betroffenen zu tragen. Das Installieren von Dateien und Programmen durch Teilnehmer ist grundsätzlich verboten. Für mögliche Folgeschäden hat der Verursacher die vollen Kosten zu tragen. 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. gez.
die Geschäftsführung der Volkshochschule Weiden gemeinnützige GmbH
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