Der Bayerische Bildungsscheck ist ein Pauschalzuschuss von 500 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Bayern für die berufliche Weiterbildung im Bereich Digitalisierung.
Förderberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern und mit einem Brutto- Jahreseinkommen über 20.000 Euro. Eine weitere Voraussetzung ist eine Beratung durch eine Weiterbildungsinitiatorin. Zudem muss die Weiterbildung mindestens acht Stunden dauern und sich mit einem Thema aus dem Bereich der Digitalisierung befassen. Nicht gefördert werden Anfängerkurse, z.B. zur PC-Bedienung.
Susanne Kriesche
Pädagogische Leiterin und Weiterbildunginitiatorin der nördlichen Oberpfalz
Volkshochschule Weiden-Neustadt gGmbH
Telefon 0961 48178-77
Fax 0961 48178-55
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Dagmar Bock
Weiterbildungsinitiatorin der nördlichen Oberpfalz; Fachbereichsleitung Beruf, Firmenkundenbetreuung
Volkshochschule Weiden-Neustadt gGmbH
Telefon 0961 48178-78
Mobil 0157 30321313
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Nehmen Sie mit einer der beiden Weiterbildungsinitiatorinnen Kontakt auf. Wir klären als Erstes gemeinsam, ob Sie die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten per E-Mail Unterlagen, die Sie ausgefüllt vor dem persönlichen Beratungstermin an die Weiterbildungsinitiatorinnen zurück senden.
Zu Ihrem persönlichen Beratungstermin bringen Sie bitte zusätzlich weitere Unterlagen mit (Beschäftigungsnachweis; Einkommensnachweis; gültigen Personalausweis).
Diese Unterlagen sind für die Ausgabe eines Bildungsschecks zwingend notwendig.
Die Weiterbildungsinitiatorinnen recherchieren für Sie anbieterneutral mindestens 3 Weiterbildungsmaßnahmen, welche Ihrem persönlichen Weiterbildungsziel entsprechen und die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Kurse der vhs Weiden-Neustadt gGmbH, die bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen förderfähig sind, erkennen Sie an diesem Symbol.
Wichtig:
Der Bildungsscheck hat ab dem Tag der Ausgabe eine Gültigkeit von maximal 4 Monaten, bis dahin muss die Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden. Nach Ausgabe des Bildungsschecks kann dieser nicht mehr geändert werden und der Bildungsscheck ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
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