Wer wird gefördert?
Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Und das unabhängig vom Alter.
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in, Erzieher:in oder Betriebswirt:in.
Wie wird gefördert?
Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.
Neu: Jetzt von 50% Förderung und 50% Darlehenserlass profitieren!
Wer wird gefördert?
Deutschlandweit werden damit erwerbstätige Personen gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen bei max. 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Ebenso können Berufsrückkehrer:innen oder Mütter und Väter in Elternzeit vom Prämiengutschein profitieren (Voraussetzung: wöchentliche Arbeitszeit von mind. 15 Stunden).
Was wird gefördert?
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund die Hälfte Ihrer anfallenden Weiterbildungskosten, bis max. 500 €.
Wie wird gefördert?
Ihren Prämiengutschein erhalten Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer der bundesweiten Beratungsstellen. Wichtig ist, dass Sie erst nach dem Beratungsgespräch Ihre Weiterbildung buchen, damit der Prämiengutschein eingelöst werden kann.
Mit einem Bildungsgutschein können Sie Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren lassen. Bauen Sie gezielt Kernkompetenzen aus und ergreifen Sie neue Jobchancen!
Die Kostenübernahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Auch Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten, auswärtige Verpflegungskosten und Kinderbetreuungskosten können gefördert werden.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, damit
Das Qualifizierungschancengesetz (auch: Qualifizierungsoffensive) räumt erstmals auch Angestellten in Beschäftigung die Möglichkeit für eine geförderten Weiterbildung ein.
So verbessern Sie Ihre Beschäftigungsfähigkeit vor allem in Hinblick auf den technologischen Wandel.
Neu ist zudem, dass Unternehmen je nach Betriebsgröße bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden.
Nutzen Sie diese Chance für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten.