Berufsbezogene Sprachförderung
gem. §45a AufenthG
Für wen ist ein Berufssprachkurs?
Die berufsbezogene Deutschförderung ist ein Kursangebot für Menschen mit Migrationshintergrund,
- die bereits erfolgreich einen Integrationskurs absolviert haben bzw. mindestens das Sprachniveau A2 besitzen.
- die eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen und beruflich weiterkommen wollen.
Wie Sie davon profitieren können
Ziel der Berufssprachkurse ist eine Erweiterung der Deutschkenntnisse mit Bezug zum Beruf und eine damit einhergehende schnellere und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.
Wie sind Berufssprachkurse aufgebaut und was beinhalten sie?
Berufssprachkurse werden in Form von Basisberufssprachkursen und Spezialberufs-sprachkursen angeboten
Basisberufssprachkurse
- bestehen aus 400 bis 500 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten
- Zielsprachniveaus: B1, B2 oder C1
- Ziel der Basisberufssprachkurse ist eine Erweiterung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse im allgemeinberuflichen Kontext
Spezialberufssprachkurse: Fachspezifischer Unterricht / Anerkennungsverfahren:
- bestehen aus 300 bis 600 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten
- Zielsprachniveaus: ab B2 akademische Gesundheitsberufe, B1 nichtakademische Gesundheitsberufe
- berufsbezogenes Deutsch im Kontext von bestimmten Berufen oder Berufsgruppen
Sie lernen ganz spezielle Fachbegriffe, sprachliche Mittel und die Grammatik, die Sie für Ihre Berufsausrichtung benötigen
Wer kann teilnehmen?
Menschen die,
- einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben, d.h. die zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern;
- Bürgerinnen und Bürger der EU;
- Deutsche mit Migrationshintergrund;
- Menschen, die bereits einen Integrationskurs absolviert haben und/oder bereits Deutsch auf A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sprechen.
- arbeitsuchend gemeldet sind und/oder in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen;
- eine Ausbildungsstelle suchen, sich bereits in der Ausbildung befinden oder die gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen;
- sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, aber ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen. Es besteht ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit, wenn das zu versteuerndem Jahreseinkommen über 20.000 € liegt. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen;
Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sind, dann entscheiden diese, ob Sie an den Berufssprachkursen teilnehmen können. Wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder an Ihren Berater.
Spezialmodule
Ausländische Fachkräfte in Gesundheitseinrichtungen
Internationale Fachkräfte werden in Zukunft immer wichtiger, um den Mangel an geschultem einheimischen Personal auszugleichen.
Wenn Sie beabsichtig, ausländische Mitarbeiter einzustellen oder diese bereits im Unternehmen haben, so stehen Sie vor der Herausforderung, die neue Fachkraft effizient in den Arbeitsalltag einzugliedern. Dazu gehört auch das Training der deutschen Sprachen.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Anerkennung von diesen im Ausland erworbenen Qualifikationen:
Ausländische Ärzte müssen eine Fachsprachenprüfung vor der bayrischen Landesärztekammer ablegen und bestehen.
Pflegefachkräfte benötigen ein anerkanntes Sprachzertifikat auf B2 – Sprachprüfung Pflege.
Der Lehrgang schließt mit einem fach-kundigen Zertifikat ab. Alle erworbenen Kenntnisse und Lehrgangsinhalte sind darin aufgeführt und beschrieben.
Unser Angebot für Sie
Wir helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und unterstützen Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten Angeboten zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung. So erreichen Ihre Mitarbeiter die nötigen sprachlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit in medizinischen Berufen. Die Spezialmodule werden in Zusammenarbeit mit den Kliniken Nordoberpfalz AG in Weiden durchgeführt. Im Rahmen der berufsbezogenden Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Spezialmodule angeboten. Diese Spezialmodule werden von unseren durch das BAMF lizenzierten Fachdozenten durchgeführt.
Spezialmodul „Deutsch für akademische Heilberufe
Das vorbereitende Spezialmodul „akademische Heilberufe“ richtet sich an Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
Voraussetzungen:
• Im Ausland abgeschlossenes Studium (Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie)
• Sprachzertifikat Deutsch auf einem sicheren Sprachniveau B2
• verpflichtende Teilnahme am Einstufungstest
Abschluss:
• Fachsprachprüfung vor der bayrischen Landesärztekammer im Rahmen des Approbationsverfahrens
Das Spezialmodul umfasst 300 bis 600 Unterrichtseinheiten.
Spezialmodul „Deutsch für nichtakademische Gesundheitsberufe“
Das vorbereitende Spezialmodul „nichtakademische Gesundheitsberufe“ richtet sich vor allem an Pflegekräfte.
Voraussetzung:
• im Ausland abgeschlossene Ausbildung in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf
• Sprachzertifikat Deutsch auf Niveau B1
• verpflichtende Teilnahme am Einstufungstest
Abschluss:
• berufsbezogene „B2-Sprachprüfung Pflege“
Das Spezialmodul umfasst 300 bis 600 Unterrichtseinheiten.
Herausgeber:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461Nürnberg