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Yasmin Witt
Beratung für Integrationskurse (BAMF), Sprachprüfungen Deutsch als Fremdsprache, Einbürgerungstest, Assistenz „Fachbereich Sprachen & Verständigung“
Tatjana Unglaub
Beratung für Integrationskurse (BAMF), Sprachprüfungen Deutsch als Fremdsprache, Einbürgerungstest
Harald Krämer
Fachbereichsleitung Sprachen & Verständigung, Mensch & Gesellschaft, Offene Ganztagsschule

Berufssprachkurse

Für wen ist ein Berufssprachkurs?

Die berufsbezogene Deutschförderung ist ein Kursangebot für Menschen mit Migrationshintergrund,

  • die bereits erfolgreich einen Integrationskurs absolviert haben bzw. mindestens das Sprachniveau A2 besitzen.
  • die eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen und beruflich weiterkommen wollen.

Wie Sie davon profitieren können

Ziel der Berufssprachkurse ist eine Erweiterung der Deutschkenntnisse mit Bezug zum Beruf und eine damit einhergehende schnellere und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.

Wie sind Berufssprachkurse aufgebaut und was beinhalten sie?

Berufssprachkurse werden in Form von Basisberufssprachkursen und Spezialberufs-sprachkursen angeboten:

Basisberufssprachkurse

  • bestehen aus 400 bis 500 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten
  • Zielsprachniveaus: B1, B2 oder C1 
  • Ziel der Basisberufssprachkurse ist eine Erweiterung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse im allgemeinberuflichen Kontext

Spezialberufssprachkurse: Fachspezifischer Unterricht / Anerkennungsverfahren:

  • bestehen aus 300 bis 600 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten
  • Zielsprachniveaus: ab B2 akademische Gesundheitsberufe, B1 nichtakademische Gesundheitsberufe
  • berufsbezogenes Deutsch im Kontext von bestimmten Berufen oder Berufsgruppen
    Sie lernen ganz spezielle Fachbegriffe, sprachliche Mittel und die Grammatik, die Sie für Ihre Berufsausrichtung benötigen

Das Zentrum für regionale Bildung bietet vor allem Spezialkurse für akademische Gesundheitsberufe und nicht akademische Gesundheitsberufe an.

Wer kann teilnehmen?

Menschen die,

  • einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben, d.h. die zu einer der folgenden Gruppen gehören:
    • Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern;
    • Bürgerinnen und Bürger der EU;
    • Deutsche mit Migrationshintergrund;
    • Menschen, die bereits einen Integrationskurs absolviert haben und/oder bereits Deutsch auf A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sprechen.
  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen;
  • eine Ausbildungsstelle suchen, sich bereits in der Ausbildung befinden oder die gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen;
  • sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, aber ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen. Es besteht ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit, wenn das zu versteuerndem Jahreseinkommen über 20.000 € liegt. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen;

Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sind, dann entscheiden diese, ob Sie an den Berufssprachkursen teilnehmen können. Wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder an Ihren Berater.

Auf folgender Seite erhalten Sie weitere Informationen.

27.04.25 06:07:38