Seit dem 1. August 2026 gelten neue Regelungen für die Zulassung zu Integrationskursen. Bestimmte Personengruppen können wieder einen Antrag auf Teilnahme stellen. Die vhs Weiden-Neustadt informiert über die Voraussetzungen und unterstützt bei der Antragstellung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zulassung zu Integrationskursen neu geregelt. Nachdem die Zulassung für bestimmte Personengruppen vorübergehend ausgesetzt war, können diese seit dem 1. August 2026 wieder einen Antrag stellen.
Allerdings gelten besondere Voraussetzungen. Ob eine Teilnahme möglich ist, hängt auch davon ab, ob ausreichend Kursplätze und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Nach den neuen Regelungen werden insbesondere folgende Personengruppen berücksichtigt:
1. Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz
Dazu gehören beispielsweise Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen.
2. Deutsche Staatsangehörige und Bürger anderer EU-Länder
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen, wenn ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen.
Vorrangig berücksichtigt werden dabei Menschen, die wieder arbeiten möchten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollen. Dazu gehören beispielsweise Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch bestimmte Familienangehörige können berücksichtigt werden.
Als zugelassener Integrationskursträger sind wir Ihre Anlaufstelle in Weiden und im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Wir unterstützen Sie dabei,
Informationen zu den aktuellen Teilnahmevoraussetzungen zu erhalten,
die notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zusammenzustellen,
einen digitalen Zulassungsantrag beim BAMF zu stellen,
sich über unsere Integrationskurse zu informieren.
Wer einen Integrationskurs besuchen möchte, sollte Folgendes beachten:
Vollständige Unterlagen: Alle erforderlichen Nachweise müssen vorliegen. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.
Reihenfolge der Anträge: Vollständige Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet.
Begrenzte Kursplätze: Eine Zulassung ist nicht automatisch garantiert. Sie hängt von verfügbaren Kursplätzen und finanziellen Mitteln ab.
Wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten zur Teilnahme an einem Integrationskurs.
Wir sind Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr für Sie persönlich da. Ansonsten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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