Dozent:in werden
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Sailer, Peter
Für viele Menschen löst die Vorstellung im Falle von schweren Krankheiten, Alter und Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst entscheidungsfähig zu sein, Unsicherheit und Angst aus. Nach der grundlegenden Reform wurde u.a. der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert, ein neues Begutachtungssystem eingeführt und v.a. die drei existierenden Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden sollen.
Der Tod kann jeden jederzeit treffen. Daher ist es wichtig, die Nachlassplanung unabhängig vom Lebensalter in jeder Lebensphase vorzunehmen. Keine Angst, keiner stirbt früher, weil er sein Testament gemacht hat. Oftmals herrschen völlig falsche Vorstellungen über die gesetzlichen Vorschriften. Was versteht man z. B. unter der gesetzlichen Erbfolge? Wie setzt man ein formgültiges Testament auf? Was ist ein Erbvertrag? Empfiehlt sich ein gemeinschaftliches Testament? Was versteht man unter dem Pflichtteil?